Richtlinie zur Datenlöschung

  1. Einleitung Diese Richtlinie zur Datenlöschung beschreibt die Verfahren und Richtlinien für die sichere und fristgerechte Löschung von Kundendaten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Richtlinie stellt sicher, dass Daten nur so lange wie nötig aufbewahrt und unverzüglich gelöscht werden, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden.

  2. Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und externen Lieferanten, die bei Identum AS Zugriff auf Kundendaten haben.

  3. Begriffsbestimmungen

    1. Personenbezogene Daten: Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

    2. Betroffene Person: Eine identifizierbare natürliche Person, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen.

  4. Datenklassifizierung Kundendaten werden nach ihrer Sensibilität klassifiziert, wobei den personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.

  5. Aufbewahrungsfristen für DatenKundendaten werden nach dem formellen Abschluss des Vertrags zwischen dem Kunden und Identum AS für einen Zeitraum von drei Monaten aufbewahrt.

  6. Verfahren zur Datenlöschung Kundendaten werden innerhalb von drei Monaten nach dem formellen Vertragsende sicher und endgültig aus allen Systemen (einschließlich Produktions-, Test- und Staging-Umgebungen) sowie aus allen Datenbanken gelöscht. Die Datenlöschung erfolgt unter Verwendung branchenüblicher Verfahren, um die Unumkehrbarkeit des Vorgangs zu gewährleisten.

  7. Rechte der betroffenen Person Betroffene Personen haben das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Darüber hinaus ist Identum AS verpflichtet, betroffenen Personen auf Anfrage einen Export ihrer Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung zu stellen, um die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften zu erleichtern.

  8. Überprüfung und Audit Es werden regelmäßige Überprüfungen und Audits durchgeführt, um die Einhaltung dieser Richtlinie zur Datenlöschung sicherzustellen. Der Datenschutzbeauftragte ist für die Überwachung dieser Aktivitäten verantwortlich.

  9. Mitarbeiterschulung Die Mitarbeiter werden in den Verfahren zur Datenlöschung und der Bedeutung der Einhaltung der DSGVO geschult.

  10. Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften Diese Richtlinie dient der Einhaltung der DSGVO und anderer einschlägiger Datenschutzgesetze.

  11. Kommunikation Diese Richtlinie wird allen betroffenen Interessengruppen mitgeteilt, und etwaige Aktualisierungen werden umgehend weitergegeben.

  12. Aktualisierungen und Überarbeitungen Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um die fortlaufende Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften sicherzustellen.

  13. Externe Ressourcen: Weitere Informationen zu unserem Datenschutzprogramm finden Sie im Abschnitt „Datenschutz“ des Visma Trust Centre: https://www.visma.com/trust-centre/privacy

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