Zuletzt aktualisiert: 09.01.2025
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (im Folgenden als„EULA“ bezeichnet) ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen, dem Lizenznehmer, einem einzelnen Endbenutzer, und Identum AS, dem Lizenzgeber und Urheber von [SOFTWARE], der Software. Durch den Zugriff auf oder die Nutzung der im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Software erklären Sie sich mit den hierin festgelegten Bedingungen einverstanden. Wenn Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht herunterladen, installieren oder nutzen.
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Lizenzgewährung:
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine beschränkte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich für den eigenen Gebrauch des Lizenznehmers zu dessen internen geschäftlichen Zwecken gemäß den Bestimmungen dieser EULA.
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Einschränkungen
Der Lizenznehmer darf nicht:
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die Software für andere Zwecke als die internen geschäftlichen Zwecke des Lizenznehmers zu nutzen;
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die Software für illegale oder rechtswidrige Zwecke zu nutzen;
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Kopien der Software ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Lizenzgeber zu vervielfältigen oder weiterzuverbreiten.
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Die Software unterlizenzieren, vermieten oder übertragen, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist.
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Die Software rückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn, dies ist ungeachtet der vorstehenden Einschränkung durch geltendes Recht ausdrücklich gestattet.
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Verantwortlichkeiten des Endnutzers
Der Endnutzer ist für die Geheimhaltung seiner Benutzer-ID und seines Passworts verantwortlich und trägt die volle und alleinige Verantwortung für alle Aktivitäten, die über seinen Benutzerzugang erfolgen, unabhängig davon, ob diese vom Endnutzer autorisiert wurden oder nicht. Es liegt in der Verantwortung des Endnutzers, angemessene Vorkehrungen hinsichtlich seines Benutzerzugangs zu treffen und den Lizenzgeber unverzüglich über jede unbefugte Nutzung seines Benutzerzugangs zu informieren.
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Rechte an geistigem Eigentum
Die Software und alle zugehörigen Materialien sind Eigentum des Lizenzgebers und durch das Urheberrecht sowie andere Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Eigentumsvermerke oder Kennzeichnungen zu entfernen oder zu verändern. Nutzer, die das Urheberrecht des Lizenzgebers verletzen, können für diese Verletzung haftbar gemacht werden.
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Support und Wartung
Die Software wird „wie besehen“ bereitgestellt. Der Lizenzgeber ist im Rahmen dieser EULA nicht verpflichtet, Support- oder Wartungsleistungen zu erbringen, sofern nicht anders angegeben. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, die Software weiterhin bereitzustellen oder zu aktualisieren.
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Gewährleistung und Haftungsausschluss
Die Software und die gesamte dazugehörige Dokumentation werden „wie besehen“ bereitgestellt, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigenden Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter. Dementsprechend übernimmt der Lizenznehmer jegliches Risiko, das sich aus der Nutzung oder der Leistung der Software ergibt.
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Haftungsbeschränkung
Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Lizenzgeber gegenüber dem Lizenznehmer oder einer anderen verbundenen Person oder Einrichtung nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, entgangene Einsparungen oder sonstige Folge-, Neben-, Sonder-, Straf-, direkte oder indirekte Schäden haftet, unabhängig davon, ob diese aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Gewährleistung oder anderweitig entstehen. Diese Beschränkungen gelten zwingend unabhängig vom Hauptzweck eines etwaigen beschränkten Rechtsbehelfs. Unter keinen Umständen darf die Gesamthaftung des Lizenzgebers gegenüber dem Lizenznehmer oder einer anderen Person oder Organisation, die Ansprüche über den Lizenznehmer geltend macht, den tatsächlichen Geldbetrag übersteigen, den der Lizenznehmer für die Software an den Lizenzgeber gezahlt hat.
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Haftungsfreistellung
Sie erklären sich hiermit einverstanden, den Lizenzgeber von jeglicher Haftung, allen Schäden, Verlusten oder Aufwendungen freizustellen und schadlos zu halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwalts- oder sonstige Honorare im Zusammenhang mit Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Verfahren, die von Dritten gegen den Lizenzgeber geltend gemacht werden und sich aus Ihren Handlungen ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verstöße gegen diese EULA, sonstige Vereinbarungen oder geltendes Recht.
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Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung stellt zu Recht die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer dar. Sie ersetzt alle früheren Vereinbarungen der Parteien, seien sie schriftlich oder mündlich, ausdrücklich oder stillschweigend, sowie alle Erklärungen, Bedingungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen.
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Kündigung
Diese EULA tritt in Kraft, sobald der Endnutzer zum ersten Mal auf die Software zugreift, sie herunterlädt oder anderweitig nutzt.
Der Lizenzgeber ist berechtigt, die EULA gegenüber einem bestimmten Endnutzer mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an den Endnutzer zu kündigen. Die EULA erlischt automatisch, wenn der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Lizenzgeber gekündigt wird oder wenn der Endnutzer gegen eine der Bestimmungen dieser EULA verstößt.
Bei Beendigung der EULA wird der Endnutzer die Nutzung der Software unverzüglich einstellen und verpflichtet sich, alle Kopien der Software und vertraulichen Informationen, einschließlich der Dokumentation, zu löschen oder zu vernichten oder sie nach Beendigung an den Lizenzgeber zurückzugeben.
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Nichtübertragbarkeit
Diese EULA darf vom Lizenznehmer ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers weder abgetreten noch übertragen werden; jeder Versuch, dies zu tun, ist unwirksam.
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Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese EULA unterliegt norwegischem Recht und ist entsprechend auszulegen, unter Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts. Alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser EULA sind ausschließlich vor den Gerichten in Oslo, Norwegen, zu verhandeln, und alle Parteien erkennen die Zuständigkeit dieser Gerichte an.