EU-Datenschutzgesetz

Das Datengesetz ist eine neue EU-Rechtsvorschrift, die es Kunden im Allgemeinen erleichtern soll, im Bereich der Datendienste von einem Anbieter zu einem anderen zu wechseln. Hier finden Sie eine Beschreibung der EU.

„Um einen wettbewerbsorientierten Markt in der EU zu gewährleisten, sollten Kunden von Datenverarbeitungsdiensten (einschließlich Cloud- und Edge-Diensten) nahtlos von einem Anbieter zu einem anderen wechseln können. Derzeit sehen sich die Kunden dabei jedoch mit einer Reihe von Hindernissen konfrontiert, darunter hohe Gebühren, beispielsweise für den Datenausgang, langwierige Verfahren und mangelnde Interoperabilität zwischen den Anbietern, was zu einem Verlust von Daten und Anwendungen führen kann.

Das Datengesetz wird den Anbieterwechsel kostenlos, schnell und reibungslos gestalten. Davon profitieren sowohl die Kunden, die frei die Dienste wählen können, die ihren Bedürfnissen am besten entsprechen, als auch die Anbieter, die von einem größeren Kundenstamm profitieren werden.“

Die wichtigsten Themen, die im Datengesetz behandelt werden sollen, sind

  • Einfache Kündigungsrechte, d. h. keine langjährigen, bindenden Verträge und keine teuren Kündigungsgebühren.

  • Einfacher Datenexport und offene Schnittstellen

  • Möglichkeit des parallelen Einsatzes von Systemen

  • Online-Informationen darüber, was und wie exportiert werden kann

  • Vertragsklauseln, die den Anforderungen des Datenschutzgesetzes entsprechen

Ab dem 12. September 2025 gelten bestimmte Kapitel des Datenschutzgesetzes für Anbieter von „Datenverarbeitungsdiensten“, darunter auch Software-as-a-Service-Anbieter (SaaS).

Identum AS wird als Anbieter von SaaS-basierten IAM-Lösungen vom Datenschutzgesetz betroffen sein und die Anforderungen erfüllen. Da Norwegen nicht Teil der EU ist, ist ungewiss, wann dieses Gesetz im Rahmen des EWR-Abkommens Anwendung finden wird. Für unsere Geschäftstätigkeit in Schweden, Dänemark, Finnland und den Niederlanden gilt es ab dem 12. September 2025. Das Datenschutzgesetz gilt ebenfalls für Anbieter, die Dienstleistungen für in der EU ansässige Unternehmen erbringen.

Allerdings ist der Wechsel von einem Anbieter zu einem anderen im Bereich der anspruchsvollen Unternehmenssoftware weitaus komplexer als die Hürden, die durch das Datengesetz beseitigt werden. Die Komplexität, die mit der Integration einer Unternehmenslösung wie eines IAM-Systems in die IT-Infrastruktur einer Organisation verbunden ist, erfordert in der Regel eine sorgfältige Planung und kompetente Fachkräfte.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Anforderungen des Data ACT sowie Informationen dazu, wie wir deren Einhaltung sicherstellen.

Vertragsbedingungen

Die Vertragsbedingungen entsprechen den Bestimmungen und Konditionen des Data Act. Wir haben einen Nachtrag zu den Identum-Nutzungsbedingungen zum Data Act veröffentlicht. Der Nachtrag wird automatisch für alle unsere Kunden aktiviert. Der Nachtrag ist online veröffentlicht und behandelt die unten aufgeführten Themen. Unter diesem Link finden Sie den Nachtrag zum Data Act für die Identum-Nutzungsbedingungen: Dokument hier anzeigen.

Kündigungsrechte und Gebühren für vorzeitige Kündigung

Das Datengesetz schreibt vor, dass Kunden mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten den Anbieter wechseln können. Sowohl für Neukunden als auch für Bestandskunden sehen die Verträge von Identum eine zweimonatige Kündigungsfrist vor. Wenn ein Vertrag eine festgelegte Mindestlaufzeit hat und der Kunde sich für eine vorzeitige Kündigung entscheidet, muss er für den verbleibenden Vertragswert aufkommen.

Wir erheben keine gesonderten Gebühren für eine vorzeitige Kündigung, abgesehen von den Kosten, die direkt mit dem Wechselvorgang verbunden sind. Die Kunden sind verpflichtet, ihre laufenden Nutzungsgebühren sowie die Kosten für den Abrechnungszeitraum zu begleichen. Dadurch stellen wir die Einhaltung des Datengesetzes sicher und gewährleisten gleichzeitig klare und faire Bedingungen für unsere Kunden.

Beschreibung dazu, was Sie exportieren können und wie der Export funktioniert

In unserer Online-Dokumentation wird beschrieben, wie und welche Daten Sie exportieren können. Links zu dieser Dokumentation sind im oben genannten Vertragsnachtrag enthalten. Die Daten werden in einem gängigen maschinenlesbaren Format wie CSV oder im offenen Format von Excel/Google Tabellen zur Verfügung stehen. Siehe Beschreibung in Anhang A unten:

Offene Schnittstellen

Wir stellen bereits Online-Dokumentationen für alle unsere APIs zur Verfügung, und Kunden können diese für jeden Zweck nutzen, der nicht gegen unsere Nutzungsbedingungen verstößt.

Unterauftragsverarbeiter

Einen Überblick über unsere Unterauftragsverarbeiter und deren Rechtsordnung finden Sie im Visma Trust Centre.

Sicherheit Ihrer Daten

Informationen zu den technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen, die getroffen wurden, um den Zugriff staatlicher Stellen aus dem Ausland auf nicht personenbezogene Daten zu verhindern, finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.

Anhang A

eADM-Datenexport

Alle registrierten Quelldaten eines Benutzers können aus eADM in eine CSV-Datei exportiert werden, die zur weiteren Verarbeitung in Anwendungen wie Microsoft Excel verwendet werden kann. Sie haben die Möglichkeit, Daten für einzelne Benutzer, alle Benutzer oder eine gefilterte Auswahl basierend auf Berechtigungen, Abteilungen oder anderen Regeln zu exportieren.

Beim Exportieren können Sie die spezifischen Attribute auswählen, die Sie in die CSV-Datei aufnehmen möchten. Eine umfassende Liste der verfügbaren Attribute finden Sie in der Dokumentation. Es ist wichtig, dass Sie mit der exportierten Datei, die möglicherweise personenbezogene Daten enthält, gemäß den internen Richtlinien Ihrer Organisation und den geltenden Datenschutzbestimmungen umgehen.

Artikel aus der Wissensdatenbank: So exportieren Sie Benutzerdaten in eine CSV-Datei

Liste a) Exportierbare Daten:
Nutzer- und Beschäftigungsdaten
  • Mitarbeiter-Nr.

  • ABusiness-Nummer

  • Ein Unternehmen

  • Name des Kostenstellenbereichs 1

  • ACostCentreName2

  • Kostenstellenbezeichnung 3

  • Mitarbeiter-Nr.

  • Zuweisung

  • APositionCodeld

  • APositionld

  • APositionManager

  • AQualifikationscode

  • AServicePlaceName

  • AShiftWark

  • AUserid

  • Wöchentliche Arbeitsstunden

  • Die frühen Morgenstunden

  • Adresse, privat

  • Adresse, privat: Hausnummer

  • Anschrift, privat: Postleitzahl:

  • Adresse, privat: Poststed

  • Adresszeile 1

  • Adresszeile 2

  • Stundenlöhne

  • Alle Abteilungsnummern

  • Alle Stellenkennzahlen

  • Alle Stellenarten

  • Alternatives Fachgebiet

  • Mitarbeiter-ID – Visma-Benutzerverwaltung

  • Beschäftigungskategorie

  • Verantwortung

  • Ein Projekt

  • Aufgaben

  • Art der Beschäftigung

  • AtitleSsb

  • Abteilung

  • Abteilungsleiter

  • Aulelemmer

Liste b) Nicht exportierbare Daten:
  • Zugriffsprotokolle

  • Systemeinstellungen

  • Konfigurationsparameter

eFEIDE-Datenexport

eFEIDE ist eine Plattform für Identitäts- und Zugriffsmanagement (IAM) für den norwegischen Bildungssektor, die den Lebenszyklus von Benutzerkonten durch die Synchronisierung von Daten aus den Verwaltungssystemen der Schulen automatisiert.

Alle für einen Benutzer im eFEIDE-System gespeicherten Daten können aus eFEIDE als CSV-Datei exportiert werden. Auf diese Weise können Sie Daten für einzelne Benutzer, alle Benutzer oder eine nach Schule, Fachbereich und Datum gefilterte Auswahl exportieren. Beim Export können Sie die spezifischen Attribute auswählen, die in der heruntergeladenen CSV-Datei enthalten sein sollen.

Wissensdatenbank-Artikel: Benutzerdaten aus eFEIDE exportieren

Liste a) Exportierbare Daten:
Nutzer- und Beschäftigungsdaten
  • Id

  • Vorname

  • Nachname

  • Sozialversicherungsnummer (SSN)

  • E-Mail

  • Telefonnummer

  • Benutzername

  • Passwort für die erste Anmeldung

  • Rolle

  • Gruppe

  • Schule

Liste b) Nicht exportierbare Daten:
  • Zugriffsprotokolle

  • Systemeinstellungen

  • Konfigurationsparameter

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