In eADM werden zentrale Benutzerdaten, Gruppenzugehörigkeiten und Zugriffsrechte in der Regel automatisch durch Synchronisierung mit einem Quellsystem, beispielsweise einer Personalmanagement-Plattform (HRM), verwaltet. Gelegentlich kann es jedoch vorkommen, dass Administratoren manuelle Ausnahmen von diesen automatisierten Daten vornehmen müssen.
In dieser Anleitung wird erläutert, wie Administratoren Benutzerattribute, Gruppenzugehörigkeiten und Zugriffsrechte direkt in der eADM-Oberfläche manuell überschreiben können. Alle Überschreibungsvorgänge werden zu Prüfungszwecken protokolliert und können bei Bedarf rückgängig gemacht werden.
Hinweis: Jede Überschreibungsmaßnahme wird erst beim nächsten geplanten Synchronisierungszyklus wirksam.
Eine Liste aller Überschreibungen finden
Um einen vollständigen Überblick über alle derzeit für eine Organisation aktiven Überschreibungen zu erhalten, suchen Sie im Importprotokoll nach „Override “. Dadurch werden alle protokollierten Überschreibungsaktionen in Bezug auf Benutzerattribute, Gruppenmitgliedschaften und Zugriffsrechte angezeigt, sodass Sie leicht überprüfen können, was manuell überschrieben wurde, ohne jeden Benutzer einzeln überprüfen zu müssen.
Wichtig: Sie müssen im Importprotokoll der letzten vollständigen Synchronisierung suchen, nicht in dem einer Delta-Synchronisierung. Bei einer Delta-Synchronisierung werden nur Benutzer verarbeitet, bei denen sich seit dem letzten Durchlauf Änderungen ergeben haben; daher enthält das entsprechende Protokoll nur Überschreibungsinformationen für diese Teilmenge von Benutzern. Nur das Protokoll einer vollständigen Synchronisierung umfasst alle Benutzer der Organisation und liefert somit eine vollständige und genaue Liste der Überschreibungen.
Benutzerattributdaten überschreiben
Mit dieser Funktion können Administratoren Benutzerattributdaten ändern, die ursprünglich aus dem Quell-HRM-System importiert wurden. So können Sie beispielsweise den Namen eines Benutzers manuell korrigieren.
Wenn ein Attribut überschrieben wird, speichert das System die manuelle Eingabe und aktualisiert dieses bestimmte Feld nicht mehr mit Daten aus dem HRM-System.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anwenden und Rückgängigmachen einer Attributüberschreibung finden Sie unter „So überschreiben Sie Benutzerdaten in eADM“.
Informationen zur Prüfung
Die Benutzeroberfläche bietet einen übersichtlichen Prüfpfad für alle Überschreibungen. Für jeden überschriebenen Wert können Sie Folgendes einsehen:
-
Der manuell eingegebene Wert.
-
Datum und Uhrzeit, zu denen die Überschreibung vorgenommen wurde.
-
Der Administrator, der die Änderung vorgenommen hat.
Die Plattform bietet außerdem die Möglichkeit, die Änderung rückgängig zu machen, wodurch der ursprüngliche Wert wiederhergestellt und die automatische Synchronisierung für dieses Attribut wieder aktiviert wird.
Gruppenmitgliedschaften überschreiben
Administratoren können einen Benutzer manuell aus einer Gruppe entfernen, auch wenn die Gruppenzugehörigkeit automatisch auf der Grundlage von Regeln (z. B. Position oder Abteilung) zugewiesen wurde. Dies ist nützlich, um Ausnahmen zu verwalten, bei denen ein Benutzer keinen Zugriff auf eine Ressource haben soll, die normalerweise seiner Rolle gewährt wird.
Wenn ein Administrator eine Gruppenmitgliedschaft zum Löschen markiert, wird der Benutzer bei der nächsten Synchronisierung aus dieser Gruppe entfernt. Diese Aktion wird protokolliert, und die Mitgliedschaft kann später manuell wiederhergestellt werden, falls der Zugriff wieder gewährt werden soll.
Zugriffsrechte überschreiben
Ähnlich wie bei Gruppenmitgliedschaften können Administratoren bestimmte Zugriffsrechte oder Rollen, die einem Benutzer automatisch zugewiesen wurden, außer Kraft setzen. Dies ermöglicht eine präzise Steuerung der Berechtigungen eines Benutzers innerhalb integrierter Systeme.
Wenn eine Zugriffsberechtigung außer Kraft gesetzt wird, wird sie zum Löschen vorgemerkt und bei der nächsten Synchronisierung widerrufen. Diese Aktion wird zu Sicherheits- und Prüfungszwecken protokolliert, und die Zugriffsberechtigung kann wiederhergestellt werden, falls die Außerkraftsetzung versehentlich erfolgte.